«Philan-Vie» : Vorteile

Das Vorgehen ist für den Kunden respektive zukünftigen Stifter denkbar einfach: Er schließt zu Lebzeiten sowohl eine Versicherungspolice als auch eine Stiftungsvereinbarung. Als Versicherungsnehmer bestimmt er als Bezugsberechtigten der Versicherung im Falle des Ablebens einen Stiftungstreuhänder.
Die Konstellation:
Versicherungsnehmer: Vermögensinhaber / Stifter
Versicherte Person: Vermögensinhaber / Stifter
Bezugsberechtigter: Stiftung / Treuhänder

Dies geschieht unter der vertraglich für den Treuhänder bindend festgelegten Auflage, nach dem Ableben eine gemeinnützige (Treuhand-) Stiftung zu errichten und auf Dauer zu verwalten. Bei Ableben des Vermögensinhabers stattet der Treuhänder die Stiftung mit der Versicherungsleistung aus. Diese Stiftung verwaltet er im Sinn des Anlegers und mit seinem Namen auf Dauer. Überwacht wird der
Stiftungsverwalter dabei von dem eigens eingerichteten Kontrollgremium. Zu Lebzeiten des Kunden wächst das Vermögen in der «Philan-Vie» Police steuerfrei an, so dass der Stiftung im Falle des Ablebens des Kunden das Vermögen ungeschmälert von Einkommens –und Erbschaftssteuern zugutekommen kann - wenn es vorher nicht für die eigene Altersversorgung oder für andere Zwecke benötigt wird. Zu
diesem Zweck können der «Philan-Vie» Police zu Lebzeiten jederzeit Beträge entnommen werden. Mit der «Philan-Vie» Police kann der Kunde also drei Ziele verfolgen:

- er separiert Vermögensteile für eine spätere Stiftungsgründung von Todes wegen.
- er kann dieses separierte Vermögen steuerfrei anwachsen lassen.
- er kann jederzeit über das Vermögen in der « Philan-Vie » Police verfügen, hat also maximale Flexibilität.

Durch die «Philan-Vie» Police behält der Stifter also die gewünschte Flexibilität solange er lebt, so hat er für sich und seine Familie jederzeit Zugriff auf sein Vermögen, um im Notfall über entsprechende Liquiditätszuflüsse zu verfügen. Im Todesfall fließt das Geld nicht an die Erben oder – wenn es keine Erben gibt - an den Staat, sondern an die Stiftung. Der Vermögensinhaber schafft sich somit seine eigenen Wunscherben, ggf. „am Nachlass vorbei“. 

Das Konzept bietet auch steuerliche Vorteile: Ab dem Zeitpunkt, ab dem das Geld in die Police eingebracht ist, wächst das Kapital steuerfrei an. „Im Todesfall erfolgt die Auszahlung der Versicherungsleistung einkommen- und erbschaftsteuerfrei an die dann zu gründende gemeinnützige Stiftung, d.h. höherer Zufluss bei der Stiftung durch steuerfreien Zinseszinseffekt während der Versicherungslaufzeit.

Schlussendlich wird anhand der Konzeption « Philan-Vie » Police die „Hemmschwelle“ Ab-/Übergabe des Vermögens reduziert.

Praxisbeispiel
Hierzu das Beispiel des folgenden Kunden: Herr Schmidt, 60 Jahre, verheiratet, ohne Kinder. Durch den Verkauf seines Unternehmens hat er eine höhere Summe erwirtschaftet. Für seine Altersvorsorge sowie die seiner Frau möchte er 1.000.000 € effizient anlegen, um später hiervon seinen Lebensabend zu finanzieren. Zusätzlich möchte er bereits zu Lebzeiten den Nachlass planen und eine gemeinnützige Stiftung nach dem Tod beider Eheleute errichten und das Stiftungskapital steuerschonend übertragen.

Lösungsansatz: Für die persönliche Altersvorsorge schließen Herr Schmidt und seine Ehefrau eine Investmentpolice ab, beide als Versicherungsnehmer und versicherte Personen. Gemäß Versicherungsbedingungen übernimmt bei Tod einer versicherten Person der überlebende Partner alleine den Vertrag als Versicherungsnehmer. Die Begünstigungsvereinbarung der Police sieht
die Errichtung einer Stiftung im Versicherungsfall (bei Ableben der zuletzt versterbenden versicherten Person) vor.

Fall 1: Herr und Frau Schmidt lösen die Police nach 20 Jahren auf. Gestaltungsergebnis: Wertzuwächse in der Versicherung bleiben einkommensteuerfrei da die Versicherung mindestens zehn Jahre gelaufen ist.

Fall 2: Die Police wird nicht aufgelöst. Herr Schmidt verstirbt nach 5 Jahren und Frau Schmidt nach 15 Jahren. Die Police wird somit nach 15 Jahren fällig. Vertragsguthaben nach 15 Jahren 2.000.000€.
Gestaltungsergebnis nach fünf Jahren: Die Übertragung der hälftigen Police an Frau Schmidt ist in direkter Linie einkommens- erbschaftssteuerfrei.

Gestaltungsergebnis nach 15 Jahren: Die Police wird fällig, die gemeinnützige Stiftung wird nach Wunsch der Eheleute errichtet und erhält das steuerfreie Stiftungskapital in Höhe von 2.000.000 € zur dauerhaften Verwendung der Erträge für den von den Eheleuten Schmidt zuvor festgelegten Stiftungszweck.

«Philan-Vie» Police - Spiritus rector, Stefan Fank – FARAD International SA

Sie sind herzlich zur Vorstellung der Konzeption « Philan-Vie » Police im Rahmen der Rundtischgespräche in der 8. Auflage am 18. September 2014 eingeladen. Link zur Einschreibung www.farad.lu/evenement

HOMEPAGE